Allgemeine Geschäftsbedingungen
1 GÜLTIGKEIT/ ALLGEMEINES
(2) Der Auftragnehmer kann die Lichtbilder selbst anfertigen oder durch Dritte anfertigen lassen.
(3) „Fotografien“ im Sinne dieser AGB sind alle Produkte, die von the hergestellt werden.
Auftragnehmer, unabhängig von der technischen Form oder dem Medium, in dem sie erstellt wurden oder sind
verfügbar (Bilder auf Papier, Bilder auf Leinwand, Bilder in digitalisierter Form auf CD/DVD oder andere
Speichermedien, Diapositive, Negative usw.). Der Kunde erkennt an, dass the
Vom Auftragnehmer geliefertes Fotomaterial ist urheberrechtlich geschütztes Fotowerk innerhalb von
im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG.
(4) Sofern der Auftraggeber keine ausdrücklichen Weisungen zur Gestaltung der Fotos erteilt hat, sind die
Der Auftragnehmer ist in der Wahl des/der Bildmaterial(s) und der künstlerischen und technischen Gestaltung frei. Beschwerden ein
diesbezüglich sind ausgeschlossen.
(5) Bei Fotografien von Personen und Gegenständen, an denen Urheberrechte Dritter liegen,
Eigentumsrechte oder sonstige Rechte Dritter bestehen, ist der Auftraggeber verpflichtet, deren Zustimmung einzuholen
die Rechteinhaber und die abgebildeten Personen, die für die Herstellung und Nutzung der erforderlich sind
Bilder.
(6) Vertragsgrundlage ist das jeweilige Angebot des Auftragnehmers, in dem alles vereinbart ist
Leistungen und die Vergütung festgelegt sind. Diese Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend
freibleibend und unverbindlich.
(7) Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Annahme der angebotenen Bestellung zustande. Geschrieben
Die Übermittlung per E-Mail wird mit Bestätigung durch den Auftragnehmer akzeptiert und verbindlich.
(8) Die vom Auftragnehmer angebotenen Leistungen sind vom Auftraggeber zu prüfen und zu bestätigen
schriftlich oder durch Zahlung der Vorverkaufsgebühr.
2 NUTZUNGS- UND URHEBERRECHTE
(1) Der Fotograf besitzt das ausschließliche Urheberrecht an allen im Rahmen des
jeweiligen Auftrag. Urheberrechte sind nach dem Urheberrechtsgesetz nicht übertragbar.
(2) Der Auftragnehmer überträgt dem Auftraggeber ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotos. Nur das
umfasst die private, nicht kommerzielle Nutzung. Jede Änderung, Weiterverarbeitung (zB per Foto
Komposition, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Schaffung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werks) der Fotos
Lieferung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Auftragnehmers. Gleiches gilt für die Übertragung von
Nutzungsrechte an Dritte weiterzugeben, was dem Auftraggeber grundsätzlich nicht gestattet ist.
(3) Kommerzielle/industrielle Nachnutzung der fotografischen Werke – in welcher Form auch immer – durch
Auftraggeber selbst oder durch Dritte dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von durchgeführt werden
der Dienstleister. Dies gilt auch für digital oder anderweitig veränderte Bilddateien
oder durch den Auftraggeber oder Dritte veräußert. (4) Die zu übertragenden Nutzungsrechte sind lediglich
nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars in Form von Fotodownloads oder als
einverstanden.
(5) Erteilt der Fotograf die Erlaubnis zur Verwendung der Fotos, muss er als der benannt werden
Autor des Fotos in jeder Veröffentlichung (© Foto: renevanbakel.photo). Verstoß gegen die
Namensnennung berechtigt den Fotografen zu Schadensersatz.
(5.1) wird die Quelle des Bildes nicht dokumentiert, ist der Auftragnehmer berechtigt, a zu berechnen.
Aufschlag von 100% auf das entsprechende Bildhonorar. Dies gilt auch für other
Fotografen, die für den Auftragnehmer arbeiten, wenn nur der Fotograf, aber nicht der Auftragnehmer is
genannt. Dies muss folgendermaßen erfolgen: © Foto: Name Fotograf/renevanbakel.photo.
Wurde kein Bildhonorar festgelegt, beträgt die Mindestvergütung EUR 1.500,00 pro Bild.
Gleiches gilt für die Veröffentlichung von anderem Material, zB Video(s), Text(e) und dergleichen.
(6) Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes hochauflösendes Bildmaterial im JPG-Format. Die
die Einsendung unbearbeiteter, digitaler Rohdaten (RAW) ist ausgeschlossen. Die Mindestanzahl ist
im bestätigten Angebot bestimmt. Die Speicherung der digitalen Bilddaten ist nicht Bestandteil der
Reihenfolge. Die Speicherung erfolgt daher ohne Gewähr.
(7) Individuelle Abweichungen von den Nutzungs- und Urheberrechten und Sonderbedingungen für
Personen der Zeitgeschichte bedürfen der Schriftform.
Dem Fotografen ist es gestattet, sämtliches Bildmaterial für eigene Werbezwecke zu verwenden.
Zum Beispiel in Anzeigen, Broschüren, Zeitschriftenartikeln, Websites, sozialen/digitalen Medien,
Probealben etc. (die Liste ist endlos), sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
3 ENTSCHÄDIGUNGEN
(1) Für die Anfertigung der Fotos wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz bzw
vereinbarte Pauschalpauschalen zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer (20%) und zuzüglich etwaiger Reisekosten.
(2) Fällige Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Verzug zu bezahlen. Bis die Kaufgebühr gewesen ist
vollständig bezahlt bleiben die gelieferten Fotos Eigentum des Auftragnehmers und es bestehen keine Rechte
gewährt.
(3) Wenn die für die Ausführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen erheblich überschritten wird
die der Auftragnehmer oder seine Erfüllungsgehilfen nicht zu vertreten haben, oder sich verlängert
der Wunsch des Kunden, wenn ein Pauschalpreis auf Zeitbasis vereinbart wurde, der
Das Honorar des Auftragnehmers erhöht sich entsprechend dem zusätzlichen Zeitaufwand. Wenn eine Zeitgebühr ist
vereinbart, erhält der Auftragnehmer auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz,
es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass dem Auftragnehmer kein Schaden entstanden ist.
(4) Buchungsgebühr / Anzahlungszahlungen: Eine nicht erstattungsfähige Buchungsgebühr in Höhe von 30 % sowie der Gesamtbetrag
die Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wie sie auf der Website des Fotografen veröffentlicht sind, sichert
die Zeit und die Dienstleistungen des Fotografen für die Hochzeit/Veranstaltung und ist nicht erstattungsfähig oder
im Falle einer Stornierung übertragbar, wobei es sich um den vereinbarten Schaden handelt, der dem entstanden ist
Fotograf wegen Absage. Die Buchungsgebühr wird von den Kosten abgezogen
vom Kunden gewähltes Paket bei der Berechnung des fälligen Restbetrags. Eine zweite Zahlung von 30 % ist
fällig einen Monat vor der Hochzeit/Veranstaltung. Der Restbetrag ist nach dem Event fällig
aber vor der Lieferung von Kunstwerken oder Alben.
(5) Der Kunde kann diesen Vertrag jederzeit durch schriftliche Mitteilung an The
Fotograf/en, verfallen dabei jedoch alle gezahlten Gelder. Stornierung weniger als 12 Wochen
vor der Hochzeit wird die Zahlung in voller Höhe fällig. Alle Stornierungen müssen sein.
schriftlich.
HINWEIS: Für Hochzeiten/Events/Events/Fotoshootings, die auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden können, gilt the
Der Kunde behält das Honorar ein, aber nur, wenn der Fotograf den neuen Termin verschieben kann und
Uhrzeit und das neue Datum liegt innerhalb von 5 Monaten nach dem ursprünglichen Datum der Hochzeit/des ursprünglichen Ereignisses/Ereignisses.
Andernfalls geht das Honorar vollständig zu Lasten des Auftragnehmers.
4 BESCHRÄNKUNG / GEFAHRÜBERGANG
(1) Der Auftragnehmer selbst und/oder seine Erfüllungsgehilfen haften nur für Schäden von
jeglicher Art während der Vertragsdurchführung, bei nachgewiesenem Vorsatz und grob
Fahrlässigkeit. Anweisungen an den/die Auftraggeber, deren Gäste oder Mitarbeiter während eines Fotoshootings sind
auf eigene Gefahr. Der Fotograf kann nicht für persönliche Unfälle haftbar gemacht werden
während eines Fotoshootings.
(2) Höhere Gewalt oder höhere Gewalt - Die ordnungsgemäße Erfüllung dieses Vertrages steht unter dem Vorbehalt
Änderung oder Stornierung durch eine der Parteien aufgrund von Gründen, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen. Obwohl
Alle Geräte werden regelmäßig überprüft und es werden angemessene Schritte unternommen, um eine Sicherung sicherzustellen
Ausrüstung verfügbar ist, übernimmt der Fotograf keine Verantwortung für Fotos, die sind
wegen technischem Versagen nicht produziert.
(3) Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, Mängel oder Verluste, die durch Subunternehmer verursacht oder verursacht werden
Lieferanten, die ihre Dienstleistungen auf eigene Rechnung erbringen.
(4) Unfähigkeit zur Teilnahme – In dem unwahrscheinlichen Fall, dass der zugewiesene Fotograf nicht teilnehmen kann
aufgrund unvorhergesehener Umstände an Ihrer Hochzeit teilnehmen, behalten wir uns das Recht vor, zu ernennen
einen anderen Fotografen, der in unserem Namen an Ihrer Hochzeit teilnimmt, um die Hochzeit durchzuführen
Fotografieren nach besten Kräften.
(5) Die Organisation und Vergabe von Buchungen an den Vertragspartner, sowie die Durchführung, ist
mit größter Sorgfalt durchgeführt. Wenn jedoch aufgrund von Umständen, für die die
Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (z. B. plötzliche Erkrankung, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse,
Verkehrsbehinderungen etc.), kein Fotograf zum vereinbarten Fototermin erscheint oder auch anreist
verspätet, kann keine Haftung für daraus resultierende Schäden oder Folgen übernommen werden.
(6) Haftungsbeschränkung – Im unwahrscheinlichen Fall eines totalen fotografischen Ausfalls oder einer Stornierung
dieses Vertrages durch eine der Parteien oder in jedem anderen Umstand die Haftung einer Partei für die
sonstige sind auf den Gesamtauftragswert begrenzt. Keine der Parteien haftet für
indirekter oder Folgeschaden.
(7) Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von der bestätigt wurden
Auftragnehmer. Für Terminüberschreitungen haftet der Auftragnehmer nur im nachgewiesenen Fall
Vorsatz und/oder grobe Fahrlässigkeit.
(8) Reklamationen jeglicher Art müssen innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung beim Auftragnehmer eingehen
die Bilder. Nach Ablauf der Frist gelten die Bilder als abgenommen
vertragsgemäß und frei von Mängeln sind.
5 DATENSCHUTZRECHT
Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass seine für die Geschäftsabwicklung erforderlichen personenbezogenen Daten gespeichert werden.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm bekannt gewordenen Informationen innerhalb der
Rahmen des Auftrages vertraulich. Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn this
zur Ausführung des Auftrages erforderlich ist.
SCHLUSSBESTIMMUNGEN / SALVATORISCHE KLAUSEL
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Österreich.
(2) Nebenabreden zum Vertrag bestehen nicht und müssen, sofern nachträglich gewünscht, erfolgen
schriftlich wirksam werden.
(3) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der
Handelsgericht Wien bzw. im Bezirksgerichtsverfahren des BG für Handelssachen
Angelegenheiten in Wien.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, oder
sollten die Bedingungen eine Lücke enthalten, gilt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
bleiben unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine wirksame Bestimmung treten
als vereinbart, was dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt
die Parteien; gleiches gilt im Falle einer Lücke